Wir alle wissen, was ein korrekt durchgeführter und erholsamer
Urlaub für Sie bedeutet. Daher haben wir mit den unten aufgeführten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine notwendige Voraussetzung
für klare rechtliche Regeln geschaffen. Bitte schenken Sie diesen
ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn sie
werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
Die Reise- und Zahlungsbedingungen basieren auf den vom Deutschen
Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) ausgearbeiteten
Allgemeinen Reisebedingungen für Reiseverträge, und sind somit
mit Verbraucherschutzverbänden abgestimmt und vom Bundeskartellamt
geprüft worden.
Die folgenden AGB gelten für alle Produkte von MMV Reisen. Bei
verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils
gültigen Online-Katalog.
Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei
jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Buchungsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1.
Mit Ausfüllen der Informationsfelder im unverbindlichen Anfrageformular
beauftragen Sie uns, zu klären, ob die von Ihnen ausgesuchte
Reise im gewünschten Zeitraum noch verfügbar ist. Ihre Anfrage
wird von uns umgehend bearbeitet und Ihnen geht sobald als möglich
eine Antwort zu.
Für den Abschluss des Reisevertrages (auf der Grundlage unseres
Online-Katalogs) für die von Ihnen gewünschte Reiseleistung
benötigen wir Ihren schriftlichen Auftrag (per Email oder Fax).
Der Reisevertrag kommt erst mit der Annahme der Anmeldung durch
uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen
Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie
eine ausdrücklich hervorgehobene Verpflichtung durch gesonderte
Unterschrift übernommen haben.
1.2.
Liegen Ihnen unsere AGB bei telefonischer Anmeldung nicht vor,
übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
- bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt,
unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
1.3.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz
geschützt.
1.4.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der
Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was
auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 10 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung
vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie
uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente
nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt
behandeln.
2. Bezahlung
2.1.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651
K Abs. 3 BGB erfolgen.
2.2.
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung
ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% (auf volle Euro aufgerundet,
mindestens jedoch EUR 25,- pro Person) von dem Gesamtpreis der
Rechnung. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reiseantritt ohne
nochmalige Aufforderung zu leisten.
Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen
Buchungsnummer zu erfolgen.
Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren
erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den
gleichen Zeitpunkten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung
mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie davon bei der Buchung
Gebrauch machen, gilt die gleiche Vorgehensweise, in jedem Fall
wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein
übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen sind gemäß § 651 k Abs. 3 BGB insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung
übersandt.
2.3.
Wenn der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt
ist, berechtigt uns dies nach Mahnung und Fristsetzung zur Auflösung
des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in
Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es
läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor. Ohne vollständige Zahlung des
Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
2.4.
Bei der Überweisung eventuell anfallende Bankspesen werden vom Kunden getragen.
3. Leistungen, Preise
3.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog und den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Online-Katalog
enthaltenen Angaben sind für uns grundsätzlich bindend, da Sie
Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben
zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert
werden.
3.2.
Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
- zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3.
Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin
angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen,
sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung
zu stellen.
3.4.
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden
Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann
eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine
Gutschrift erteilt, nicht jedoch wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt.
3.5.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person
für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern oder für den gebuchten
Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines
Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht
möglich.
3.6.
Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind
dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist
das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon sind Ihre mitreisende
Kinder und deren Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang
der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung
im Online-Katalog.
Wir sind berechtigt, gegebenenfalls das Alter der gebuchten
Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht
mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben sind wir berechtigt,
den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von EUR 25,- nachträglich zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer
Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
3.7.
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig
an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich,
wenn Ihr Zimmer oder Ihre Ferienwohneinheit nicht belegt ist.
Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis
des Verlängerungszeitraums in unserem Online-Katalog. Die Kosten
für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
3.8.
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch
nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich,
wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
Wir sind berechtigt, in der Regel 20% des erstatteten Betrages
als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt
Ihnen unbenommen.
3.9. Flugbeförderung
Für unsere Flüge wählen wir zuverlässige Charterfluggesellschaften
aus. Unsere Flüge sind überwiegend Non-Stop-Flüge. Bei Direktflügen
behalten wir uns Zwischenlandungen aus flug- oder programmtechnischen
Gründen vor. Flüge mit Linienfluggesellschaften erfolgen in
deren Economy- bzw. Touristenklasse. Wird eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen,
sofern wir in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen
ausdrücklich darauf hinweisen. Die Beförderung erfolgt nach
den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die
auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
3.10. Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese
als unverbindlich bezeichnet werden. Wir bemühen uns, Ihrem
Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Online-Katalog ausgeschrieben
sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht
berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von uns über den Online-Katalog
hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,
soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.
3.11. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der
Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog
nicht anderes erwähnt, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der im Katalog
angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten maximalen
Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme
von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen der
Online-Katalog dies ausdrücklich zulässt und durch uns ausdrücklich
genehmigt wurde. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind
bindend. Sie verpflichten sich, die Wohneinheit nebst Inventar
und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Sie sind außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes
durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und
Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel
kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl.
Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt,
wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes
in ordnungsgemäßem Zustand besenrein zurückgegeben worden sind.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
4.2.
Wir werden Sie über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3.
Im Fall
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1.
Sie können natürlich jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer
erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung
von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt
schriftlich oder per Email zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie
vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (mit
Ausnahme der unter Ziffer 8. geregelten Fällen höherer Gewalt),
so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt.
5.2.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine
oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der
Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren
sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen
Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet,
oder wenn die Reise wegen nicht durch uns zu vertretenden Fehlens
der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa,
nicht angetreten wird.
5.3.
Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem Reisepreis.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir
im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer
bzw. je gebuchter Wohneinheit fordern müssen, wie folgt:
Rücktrittsgebühren bei Pauschalreisen mit Charterflügen
sowie Charterflügen aus unserem Nur-Flug-Programm sowie
allen Programmen mit Eigenanreise und Reisebausteinen (Hotels,
Rundreisen etc., ausgenommen Mietwagen)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 14. bis 3. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 48 Stunden vor Reiseantritts oder Nichtantritts
der Reise 95%
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens
jedoch EUR 25,-
Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen / Appartements
/ Herrenhäuser
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
vom 44. bis 21. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 20. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritts
der Reise 95%
pro Wohnungseinheit; mindestens jedoch DM EUR 25,-
Rücktrittsgebühren bei Mietwagen- und Einzelbuchungen
bei Rücktritt von der Buchung in jedem Fall EUR
25,- pro Buchung
Rücktrittsgebühren bei Urlaubspaketen (Kombination
mehrerer Einzelleistungen)
diese werden gesondert festgelegt und mitgeteilt
in jedem Fall EUR 25,- pro Buchung
5.4.
Abweichende Rücktrittsbedingungen bei Unterbringung in folgenden
Hotels / Ferienwohnungen unabhängig von der Reiseart:
Apartmentanlage Capriccioli und Hotel/ Apartmentanlage
Lu Nibareddu
Segelcharter
Abweichende Rücktrittsbedingungen sind im Preisteil bei den
einzelnen Angeboten erläutert.
5.5.
Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung
und unter Angabe der Buchungsnummer mitzuteilen. Werden nach
Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen
vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt EUR 25,-
je Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt
von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
5.6.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von EUR 25,- je Person zu verlangen.
Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt
Ihnen unbenommen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
Sie und er als Gesamtschuldner uns gegenüber für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Kosten.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
5.7.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis
zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer
anderweitig unterzubringen.
5.8.
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
6.1.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Nicht
angetretene, abgebrochene oder später beendete Reisen können
zu erheblichen Kosten zu Lasten des Reisenden führen.
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir das Paket "RundumSorglos eSchutz"
inklusive Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reise-Krankenversicherung
mit Soforthilfe und Reisegepäck-Versicherung. Wir haben zu günstigen
Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Europäische Reiseversicherung
AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München, abgeschlossen. Informieren
Sie sich bitte näher über unsere Website.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung
AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Bitte beachten
Sie, dass entsprechende Versicherungsverträge erst mit Zahlung
der Prämie wirksam werden.
6.2.
Informationen über den eingeschlossenen Versicherungsschutz
bei Mietwagen-Buchungen finden Sie ebenfalls im Online-Katalog.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1.
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer entsprechenden
Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in
solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrags gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch
auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung
tragen Sie selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen
erlangt werden einschließlich eventuelle Erstattungen durch
Leistungsträger.
7.2.
Wir können bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht
unsererseits besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler)
und wenn wir die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweisen
und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird
Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von
unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
Wir können bis 2 Wochen vor Reiseantritt
von der Reise zurücktreten:
bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung
angegebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon
in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis
umgehend zurück.
8. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
8.1.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen
oder Epidemien, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir
zahlen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können
jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern,
falls das vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen
Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
9. Haftung
9.1.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung;
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.);
die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 4.3. vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben;
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen;
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten.
9.2.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen,
worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung
ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser
Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und
die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10. Gewährleistung
10.1.
Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind
berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
10.2.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend
machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und
Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben
(siehe Punkt 12).
10.3.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe,
so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Das selbe
gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem
und erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt ist.
Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie von Interesse waren.
10.4.
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
11.1.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder
soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2.
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
(oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften), die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
11.3.
Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EUR
4100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser
EUR 4100,- übersteigt.
11.4.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften
wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen
nicht.
11.5
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen
Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge
sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die
bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten,
haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen
den Abschluss einer Unfallversicherung. .
12. Mitwirkungspflicht
12.1.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren
geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige
an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, welche
die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel
Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen.
Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder
Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
12.2.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Beanstandungen
müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich
bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe
verlangen. Falls hierauf eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der
Reisende die Mängel der MMV-Reiseleitung in Cagliari zu melden.
Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt unsere MMV-Reiseleitung in
Cagliari oder die zuständige örtliche Agentur zusammen mit dem
Reisenden dessen Beanstandungen auf. Unterlässt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist sein Minderungsrecht
ausgeschlossen.
12.3.
Der örtliche Ansprechpartner ist nicht berechtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen, sondern ausschließlich die MMV-Reiseleitung
in Cagliari.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung,
Abtretung
13.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise haben
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend
machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden
gehindert waren.
13.2.
Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß §§651 c bis 651f BGB
in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach
dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen
erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder
wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
13.3.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen.
14. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
14.1.
Sardinien als italienische Region ist für einen unbegrenzten
Aufenthalt für Staatsangehörige von Ländern der Europäischen
Gemeinschaft visumfrei, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
ist ausreichend. Für Schweizer ist Sardinien visumfrei für einen
Aufenthalt von 90 Tagen mit gültigem Reisepass. Seit 2002 ist auch ein gültiger Personalausweis ausreichend.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch
informiert.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft.
14.2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
unsererseits bedingt sind.
14.3.
Zur Zeit gelten bei der Mitnahme von Hunden folgende Vorschriften:
Ein Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend.
Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz
bei Impfung mindestens 20 Tage vor Einreise. Das Gesundheitszeugnis
hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
15.1.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
16. Gerichtsstand
16.1.
Sie können nur an unserem Sitz (Maintal) gerichtlich
gegen uns vorgehen.
16.2.
Für Klagen unsererseits gegen Sie als Reisenden ist Ihr Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die nach Abschluss der Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser
Sitz maßgebend.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1.
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Online-Prospekte entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung.
17.2.
Für Schreib- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
17.3.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine
ihre Gültigkeit.
MMV Reisen GmbH
Masurenstr. 10
D - 63477 Maintal
Deutschland
Handelsregister: Hanau HRB 7594
UstID: DE813762092
Stand: November 2004
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